Wiederzulassungen
Wenn Sie Ihr Fahrzeug wieder zulassen möchten, benötigen Sie:
- Fahrzeugbrief und -schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Abmeldebescheinigung (wenn Stilllegung vor dem 01.10.2005) mit Kennzeichenschildern
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
- Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung); Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
- Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Besonderheiten:
- Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer muss bei Zulassung durch einen Dritten bzw. bei abweichendem Kontoinhaber vorgelegt werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
- Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
- Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.
Hinweis:
Kann der original Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein nicht vorgelegt werden, ist die Vorlage eines sogenannten Vollgutachtens erforderlich.
Formulare (PDF) zum Download: