Wiederzulassungen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug wieder zulassen möchten, benötigen Sie:
  • Fahrzeugbrief und -schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Abmeldebescheinigung (wenn Stilllegung vor dem 01.10.2005) mit Kennzeichenschildern
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung
  • Gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung); Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt !
  • Ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung sowie eine gültige Aufenthaltserlaubnis.

Besonderheiten:

  • Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer muss bei Zulassung durch einen Dritten bzw. bei abweichendem Kontoinhaber vorgelegt werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
  • Zulassung durch einen Dritten: formlose, schriftliche Vollmacht dessen, für den das Fahrzeug zugelassen werden soll.
  • Minderjährige: Hier wird die Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten benötigt. Diese müssen entweder in der Zulassungsstelle direkt abgegeben oder amtlich beglaubigt sein.
  • Firmen: Für die Zulassung eines Firmenwagens benötigen Sie einen Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister, die Ausweispapiere des/der Geschäftsführer sowie dessen/deren Vollmacht.

Hinweis:

Kann der original Fahrzeugbrief oder Fahrzeugschein nicht vorgelegt werden, ist die Vorlage eines sogenannten Vollgutachtens erforderlich.


 

Formulare (PDF) zum Download: