Personenbeförderungsrecht
Erlaubnisse für den Gelegenheitsverkehr werden befristet erteilt für:- Verkehr mit Taxen
- Verkehr mit Mietomnibussen und -wagen
- Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit Kraftomnibussen und PKW
Die Erlaubnisse werden ausschließlich bei der Führerscheinstelle in Bingen erteilt.
Voraussetzung hierfür ist:
- persönliche Zuverlässigkeit
- finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis der Fachkenntnisse