Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Nach Entziehung der Fahrerlaubnis sollte ca 10 Wochen vor Ablauf der vom Gericht festgesetzten Sperrfrist bei der Führerscheinstelle ein formeller Antrag gestellt werden.Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bei Beantragung der Klassen A, A1, B, BE, S, L, M oder T
- Beantragung eines Führungszeugnisses für Behörden bei Ihrer Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird dann direkt zu uns gesandt.
- 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
- Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
- Sehtestbescheinigung
- Nachweis in “Lebensrettenden Sofortmaßnahmen”
Klassen C1, C1E, C, CE D1, D1E, D und DE
- Beantragung eines Führungszeugnisses für Behörden bei Ihrer Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird dann direkt zu uns gesandt.
- 1 Lichtbild neuesten Datums nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
- Abgabe einer Unterschrift für die Beantragung des Führerscheines
bei der Fahrerlaubnisbehörde bzw. bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt
- Nachweis in “Erste Hilfe”
- Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach dem amtlichen Muster (Anlage 6 FeV)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung gemäß § 11 Abs.9 FeV i.V.m. Anlage 5
- Gilt nur für die D-Klassen: evtl. Testpsychologisches Gutachten gem. § 11 Abs. 9 FeV i.V. m. Anlage 5 Nr. 2
Sonstige evtl. vorzulegende Unterlagen (ist abhängig von dem Sachverhalt)
- Bescheinigung über “Aufbauseminare” / “besondere Aufbauseminare”
- Zustimmungserklärung zur Aktenabgabe an eine von Ihnen anzugebende Begutachtungsstelle zur Fahreignung, wenn im Rahmen des Neuerteilungsverfahrens ein medizinisch-psychologisches erforderlich ist.
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten ist grundsätzlich erforderlich bei Entzug wegen wiederholtem Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder Strafgesetze oder bei wiederholtem Entzug. Bereits beim erstmaligen Entzug wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,6 o/oo oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr wird ein medizinisch-psychologisches Gutachten gefordert. Zur Aufarbeitung einer evtl. vorliegenden Alkoholproblematik sollte man sich frühzeitig mit einer Selbsthilfegruppe in Verbindung setzen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich möglichst frühzeitig im Rahmen eines Beratungsgespräches bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (Kosten: 60 – 90 Euro) über für erforderlich gehaltene Maßnahmen zu informieren.
Zu beachten ist, dass die Fahrerlaubnis frühestens 3 Monate nach Wirksamkeit der behördlichen Entziehung eines Führerscheins auf Probe bzw. 6 Monate nach Wirksamkeit eines behördlichen Entzuges wegen mehr als 18 Punkte im Verkehrszentralregister erteilt werden darf