Eignungsuntersuchungen
Bewerber und Inhaber von Fahrerlaubnisklassen der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind verpflichtet folgende Eignungsuntersuchungen durchzuführen:bisherige Klasse | neue Klasse | befristet |
|---|---|---|
drei |
C1, C1E |
bis Ende des 50. Lebens-jahres, dann auf 5 Jahre* |
zwei |
C, CE |
auf 5 Jahre |
drei und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen |
D1, D1E |
auf 5 Jahre |
zwei und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen |
D, DE |
auf 5 Jahre |
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (mit Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen; bei Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen und Linienverkehr mit PKW) |
auf 5 Jahre |
* Gilt nur bei Ersterwerb ab 01.01.1999. Bei Umschreibung von vor diesem Tag erworbenen Führerscheinen erfolgt eine unbefristete Erteilung. Die ärztliche und augenärztliche Untersuchung entfallen.