Landwirtschaft und Weinbau / Agrarförderung
Der Fachbereich Landwirtschaft & Weinbau ist zuständig für die Abwicklung der Antragsverfahren zu Förderprogrammen für die Landwirtschaft. Wir sind zuständig für Antragsteller des Landkreises Mainz-Bingen und der Stadt Mainz.Dienstsitz und Postanschrift
Große Langgasse 29
55116 Mainz
Förderanträge (Auswahl):
Betriebsprämie
Anträge auf Betriebsprämie können gestellt werden von landwirtschaftlichen Betrieben und Privatpersonen, die Acker- und Grünflächen, Obstbau- sowie Reb- und Baumschulkulturen bewirtschaften. Die Antragstellung erfolgt bis zum 15.05. eines jeden Jahres.Ausgleichszulage (AGZ):
Die Förderung wird als einkommensabhängiger Ausgleich für erschwerte Wirtschaftsbedingungen und das geringere Ertragsniveau von bestimmten Flächen (hier: im Bereich der Verbandsgemeinde Rhein-Nahe) gewährt. Die Antragstellung erfolgt bis zum 15.05. eines jeden Jahres.Programm Agrar-Umwelt-Landschaft (PAULa)
Mit diesem Förderprogramm wird die Einführung oder Beibehaltung umweltschonender landwirtschaftlicher Erzeugungspraktiken gefördert, um einen wirksamen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums zu leisten.Fördersätze sowie die entsprechenden Bewirtschaftungsauflagen können bei den Sachbearbeitern erfragt oder über http://www.pflanzenbau.rlp.de abgerufen werden.
Die Antragstellung erfolgt jährlich für einen Fünfjahreszeitraum je nach Vorgabe des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Weinmarktordung - Umstrukturierung (WMO)
Gefördert wird die Neuanlage von Weinbergen, wenn bestimmte Faktoren wie z. b. Parzellengröße, Rebsorten, Zeilenabstände,... berücksichtigt werden.Die Antragstellung erfolgt jährlich je nach Vorgabe des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Sonstiges:
Genehmigung von Grundstücksverkäufen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz
Alle notariellen Verträge, die den Besitzübergang eines landwirtschaftlichen Grundstückes betreffen, werden gemäß dem Grundstücksverkehrsgesetz der Kreisverwaltung zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Ist der Käufer ein Nichtlandwirt und übersteigt die Grundstücksfläche eine Größe von 1000m² bei Rebland und 5000 m² bei Ackerflächen kann die Genehmigung des Kaufvertrages versagt werden. Weiterhin erhalten interessierte Landwirte Gelegenheit, den Vertrag zu gleichen Bedingungen zu übernehmen. Hierzu erfolgt eine Bekanntmachung in den Amtsblättern der Verbandsgemeinde.Zuständig hierfür sind Frau Stephan-Schönwitz, Frau Reckert-Schmidt und Herr Runkel.
Höfeordnung
Bei landwirtschaftlichen Betrieben, die in der Höferolle geführt sind, sind Grundstücks zu- bzw. –abgänge auch gem. der Höferolle zu genehmigen.Auch der Neueintrag in bzw. die Löschung des Hofes aus der Höferolle erfordert die schriftliche Zustimmung des Höfeausschusses.
Zuständig hierfür sind Frau reckert-Schmidt und Herr Runkel.
Anzeige von landwirtschaftlichen Pachtverträgen
......Zuständig hierfür sind Frau Born, Frau reckert-Schmidt und Herr runkel
Weitere Fördermöglichekiten außerhalb der Zuständigkeit der Kreisverwaltung
Einzelbetriebliche Investitions-Förderungen können bei der zuständigen Dienststelle der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz beantragt werden:http://www.lwk-rlp.de