Umwelthygiene
Der Bereich Umwelthygiene umfasst folgende Themenpunkte:Umweltbezogener Gesundheitsschutz
- Luftreinhaltung innen und außen
- Lärmbekämpfung
- Verkehrshygiene
- Gewerbehygiene
Trinkwasser-, Brauchwasser- und Badewasserhygiene
Die Gesundheitsaufseher besichtigen und kontrollieren zum Beipsiel Wasserwerke, Brunnen, Hallen- und Freibäder. Sie entnehmen vor Ort Wasserproben, die anschließend von dem Landesuntersuchungsamt auf ihre Zusammensetzung hinsichtlich der vorgeschriebenen Wasserqualität untersucht werden.Abwasser- und Abfallbeseitigung
Hier werden beispielsweise Mülldeponien auf möglichen Ungezieferbefall überprüft, Kläranlagen besichtigt, mögliche Beeinträchtigungen der Nachbarschaft geprüft und bei entsprechenden Bauvorhaben Stellungnahmen gefertigt.Krankenhaushygiene
Es werden Kontrollen und Begehungen in Krankenhäusern durchgeführt. Die jeweiligen Träger werden in allen hygienischen Fragen beraten.Orts- und Wohnungshygiene
Es werden Besichtigungen bei Beschwerden über Verwahrlosungen, Schimmelpilzbefall und Feuchtigkeit oder Schädlingsbefall durchgeführt, die Betroffenen beraten und bei Verwahrlosung sofortige Schritte eingeleitet, um eine Verschlimmerung der Situation zu verhindern.Hygiene von Gemeinschaftseinrichtungen
Vor Ort werden Schulen, Kindergärten, Kinderspielplätze, Asylbewerberunterkünfte, Campingplatzanlagen bezüglich ihrer hygienischen Verhältnisse und Einrichtungen überprüft.Leichen- und Friedhofswesen
Friedhöfe, Krematorien und Leichenhallen werden nach hygienischen Gesichtspunkten kontrolliert, sowie notwendig gewordene oder von Angehörigen gewünschte Umbettungen von Leichen unter dem Aspekt von möglichen gesundheitlichen Gefahren geprüft.Die Zuständigkeit im Bereich der Umwelthygiene erstreckt sich auf das Gebiet des Landkreises Mainz-Bingen und der Stadt Mainz.