Wohngeld
Wohngeld gibt es grundsätzlich in zwei Formen. Zum einen ist es als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers erhältlich und zum anderen gibt es diese Finanzspritze als Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Den Antrag stellen Sie bitte bei der zuständigen Wohngeldstelle Ihrer Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung. Entsprechende Formulare erhalten Sie außer bei der Kreisverwaltung im Landkreis Mainz-Bingen auch bei den Sozialämtern der Gemeinde-/ Verbandsgemeindeverwaltungen.
Wichtig ist der Termin der Antragstellung. Wohngeld wird in der Regel erst vom Beginn des Monats an gewährt, in welchem der Antrag bei der Wohngeldstelle bzw. der Gemeinde-/ Verbandsgemeindeverwaltung eingegangen ist. Für die Bearbeitung der Anträge von Bürgern des Landkreises Mainz-Bingen ist die Wohngeldstelle der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zuständig. Für die Städte Ingelheim und Bingen ist es die jeweilige Stadtverwaltung.
Das Wohngeld wird grundsätzlich zunächst für 12 Monate bewilligt.
Wer wohngeldberechtigt ist, hängt von drei Faktoren ab:
- Von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Mitglieder,
- von der Höhe des Familieneinkommens,
- von der Höhe der zuschussfähigen Miete beziehungsweise Belastung.
| 1 Person | 840,00 EUR |
| 2 Personen | 1.140,00 EUR |
| 3 Personen | 1.410,00 EUR |
| 4 Personen | 1.850,00 EUR |
| 5 Personen | 2.110,00 EUR |
| 6 Personen | 2.380,00 EUR |