Kriegsopferfürsorge ausserhalb sozialer Einrichtungen
Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Geschädigte und Hinterbliebene als besondere Hilfen im Einzelfall.Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Geschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, eines Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.
Leistungsberechtigt sind:
- Geschädigte, die eine Grundrente beziehen,
- Hinterbliebene, im Bezug einer Hinterbliebenenrente, Witwenbeihilfe oder Waisenbeihilfe.
Anträge nehmen die Verbandsgemeinden, Stadtverwaltungen und die Kreisverwaltung entgegen. Die Bearbeitung erfolgt bei der Kreisverwaltung.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind im einzelnen:
- Hilfen zur beruflichen Rehabilitation,
- Krankenhilfe,
- Hilfe zur Pflege,
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts,
- Altenhilfe,
- Erziehungsbeihilfe,
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Erholungshilfe,
- Wohnungsbeihilfe,
- Hilfen in besonderen Lebenslagen.
Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer (VdK)
Kreisverband Mainz-Bingen
Boppstraße 46
55031 Mainz
Tel. 0 61 31 / 61 34 27