Kriegsopferfürsorge ausserhalb sozialer Einrichtungen

Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Geschädigte und Hinterbliebene als besondere Hilfen im Einzelfall.

Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, sich der Geschädigten und ihrer Familienmitglieder sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, eines Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Leistungsberechtigt sind:
  • Geschädigte, die eine Grundrente beziehen,
  • Hinterbliebene, im Bezug einer Hinterbliebenenrente, Witwenbeihilfe oder Waisenbeihilfe.
Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge sind einkommens- und vermögensabhängig und werden nur auf Antrag gewährt.

Anträge nehmen die Verbandsgemeinden, Stadtverwaltungen und die Kreisverwaltung entgegen. Die Bearbeitung erfolgt bei der Kreisverwaltung.

Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind im einzelnen:
  • Hilfen zur beruflichen Rehabilitation,
  • Krankenhilfe,
  • Hilfe zur Pflege,
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts,
  • Altenhilfe,
  • Erziehungsbeihilfe,
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Erholungshilfe,
  • Wohnungsbeihilfe,
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie auch beim:
Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer (VdK)
Kreisverband Mainz-Bingen
Boppstraße 46
55031 Mainz
Tel. 0 61 31 / 61 34 27

Ansprechpartnerinnen

Buchstaben A – K
(stationär):

Frau Bouy
Tel.: 0 61 32 / 787 - 32 49
E-Mail an Frau Bouy

Buchstaben L – Z (stationär):

Frau Fischer
Tel.: 0 61 32 / 787 - 32 14
E-Mail an Frau Fischer

Buchstaben A – Z (ambulant):

Frau Klingler
Tel.: 0 61 32 / 787 - 32 25
E-Mail an Frau Klingler