Unfallversicherungspflicht in der Kindertagespflege

Mit Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) seit Beginn des Jahres 2005 werden bei allen Tagespflegepersonen bestimmte Voraussetzungen verlangt. U.a. müssen sich Tagespflegepersonen bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) pflichtversichern. Konkret bedeutet dies, dass spätestens eine Woche nach Aufnahme der Tätigkeit die Anmeldung bei der BGW vorzunehmen ist. Eine bestehende private Unfallversicherung entbindet nicht von dieser Pflicht.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Tagesmütter-Bundesverband sowie die BGW gehen übereinstimmend davon aus, dass diese Pflicht schon vor dem 01. Januar 2005 bestanden hat. Jedoch verzichtet die BGW auf eine rückwirkende Beitragserhebung für die Jahre 2000 bis
2004, nur in den Fällen, bei denen die Anmeldung bei der BGW bis spätestens bis zum 30. Juni 2006 erfolgt. Die Beitragserhebung erfolgt dann erst ab 01.01. 2005, dem Inkrafttreten des TAG.

Ein entsprechendes Anmeldeformular kann bei der BGW angefordert werden. Die Anmeldung kann aber auch formlos bei der BGW vorgenommen werden. Es reicht die Angabe des Namens, der Anschrift und des Datums der Tätigkeitsaufnahme.

Kontaktdaten der BGW:
  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
    Abteilung Unternehmerbetreuung
    Postfach 760224
    22052 Hamburg
  • Service-Telefon: 0180 / 3 67 06 71 (0,09 € pro Minute)
  • Homepage der BGW

Die Beiträge ab dem Jahr 2005 können in den meisten Fällen vom Jugendamt erstattet werden.


 

Formulare und Publikationen zum Download (PDF):

Ansprechpartnerinnen

Frau Koril
Tel.: 0 61 32 / 787-31 17
E-Mail an Frau Koril

Frau Mitra
Tel.: 0 61 32 / 787-31 17
E-Mail an Frau Mitra


Laufende Geldleistungen und Elternbeitrag:

Frau Bachmann
Tel.: 0 61 32 / 787-31 18
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Frau Frohmann
Tel.: 0 61 32 / 787-31 15
E-Mail an Frau Frohmann