Auslandsförderung
Allgemeines:
- schriftlicher Antrag; die hierzu erforderlichen Antragsvordrucke erhalten Sie bei uns. sie werden auf Wunsch auch gerne zugesandt
- rechtzeitiger Antrag; die Antragsvordrucke nach Möglichkeit 6 Monate vor Beginn der Auslandsausbildung vorlegen
- Förderung ab Ausbildungsbeginn im Ausland, frühestens jedoch ab Antragmonat,
- Altersgrenze in der Regel 30 Jahre, bei Masterstudien 35 Jahre (bei Beginn der Gesamtausbildung)
- maßgebendes Einkommen der Eltern und ggfls. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners: das vorletzte Kalenderjahr,
- zusätzlicher Aktualisierungsantrag möglich, wenn das Einkommen der Eltern und/oder ggfls. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners im beantragten Zeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger sein wird,
- maßgebendes Einkommen des Antragstellers: Einkommen im beantragten Zeitraum,
- Entscheidung durch schriftlichen Bescheid,
- zahlweise: unbar monatlich im Voraus.
Wir sind - bundesweit- zuständig für Studierende, Schüler und Praktikanten mit einem ständigen Wohnsitz im Bundesgebiet und einer Ausbildung in Frankreich einschließlich Paris, den französischen Überseedepartements wie Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Guadeloupe, Martinique, Neukaledonien und La Réunion sowie in Monaco.
Notwendige Antragsunterlagen für eine Auslandsförderung
- Detaillierte Bescheinigung der entrichteten Studiengebühren;
- Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Universität mit Angabe der Fachrichtung im Original (ohne deren Vorlage ist jegliche Zahlung ausgeschlossen!)
- Weitere notwendige Formulare finden Sie nachfolgend
Formulare und Vordrucke zum Download (PDF):
- Hauptantrag (externer Link), davon benötigen wir:
- Formblatt 1
- Anlage 1 zu Formblatt 1
- Formblatt 2
- Formblatt 3
- Formblatt 5 (getrennt für jedes Fach)
- Auslandsantrag (Formblatt 6)
- Bescheinigung
über Studiengebühren und Leistungen des Staates/der Universität
- Krankenversicherungsnachweis
- Nachweis über Art und Höhe des Stipendiums
- Ergänzung zur Immatrikulationsbescheinigung