Brandschutzdienststelle des Landkreises
Zum Sachgebiet der Brandschutzdienststelle des Landkreises gehören folgende Aufgaben:- Erstellung von brandschutztechnischen Stellungnahmen zu Baugenehmigungsverfahren und Bauvoranfragen,
- Mitglied der Überprüfungskommission von Betrieben, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, entsprechend den Bestimmungen des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz,
- Zusammenarbeit mit Bauaufsichtsbehörden, Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaft, Ortspolizei- und Wasserbehörden,
- Durchführung der Gefahrenverhütungsschau gemäß § 33 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz,
- Beratung und Mithilfe bei der Aufstellung von Brandschutzordnungen, Alarm- und Einsatzplänen,
- Aufklärungsarbeit vorbeugender Brandschutz,
- Teilnahme an Feuerwehreinsätzen (Beratung) und Mitwirkung/Ausarbeitung von Feuerwehrübungen - Feuerwehrfachberater - Brandschutztechnische Beratung der Gemeinden und der Wasserwerke,
- Mitarbeit in Stäben gegen besonderen Gefahren,
- Brandschutztechnische Beratung der Bauaufsichtsbehörden und der Bauabteilungen der Gemeinden,
- Brandschutztechnische Beratung, Aufklärung und Auskünfte aller Art für Planer, Architekten, Ingenieure, Bauherren und Handwerker.
Gerade im Bereich der vorbeugenden Gefahrenabwehr empfiehlt es sich möglichst im Frühstadium einer Planung einen persönlichen Kontakt mit uns herzustellen.